Telekanzlei für Arbeitsrecht.

Telekanzlei bedeutet, dass ich meine Dienstleistung, also die anwaltliche Beratung und Vertretung vornehmlich per Telefon und anderen Telekommunikationsmitteln erbringe.

Typischerweise erreichen mich erste Anfragen per Telefon oder per E-Mail. Wir besprechen kurz den Fall und vereinbaren einen Termin für ein erstes - meist telefonisches - Beratungsgespräch. Hierfür sollten wir eine Stunde Zeit einplanen.

Wenn Sie möchten,  können wir nach vorheriger Terminvereinbarung auch ein Video-Telefonat führen. Das ist einfacher, als Sie denken: per Jitsi Meet, Skype, Zoom, Facetime oder nach Absprache anderer Software. 

Wir besprechen das weitere Vorgehen. Die meisten Fälle können aussergerichtlich und gütlich erledigt werden. In Kündigungsfällen ist fast immer eine Klage zum Arbeitsgericht erforderlich.  Aber auch vor dem Arbeitsgericht gibt es die Möglichkeit einer gütlichen Einigung in einem schriftlichen Verfahren.

Wenn notwendig, trete ich natürlich auch vor Gericht für Sie auf.