Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Mobbing?
Arbeitnehmer können sich beim Arbeitgeber beschweren.
Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat/Personalrat wenden.
Arbeitnehmer können sich bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beschweren.
Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber abmahnen.
Arbeitnehmer können vom Mobber Unterlassung fordern.
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber die Erfüllung der Mobbingschutzpflicht verlangen.
Arbeitnehmer können unter Umständen ihre Arbeitsleistung zurückbehalten.
Arbeitnehmer können Schadensersatz wegen Verletzung des Persönnlichkeitsrechts fordern.
Arbeitnehmer können Schadensersatz für eingetretene Gesundheitsschäden verlangen.
Sie sehen: die Palette der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ist beachtlich.
Daneben gibt es meist noch andere taktische Möglichkeiten, die aber einzelfallbezogen sind
und im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Jeder Mobber hat seine Achillesferse.